Energieaudits

Energieaudits nach DIN 16247

Nach der Energieeffizienz-Richtlinie RL 2012/27/EU (Energy Efficiency Directive – EED) der EU-Kommission, die seit dem 04.12.2012 in Kraft ist und in Deutschland über das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) umgesetzt wird, sind alle Unternehmen, die keine KMU sind, verpflichtet, ein Energieaudit nach EN 16247-1 oder ein EnMS nach ISO 50001 oder EMAS einzuführen.

Für Unternehmen, die ihre Energiebilanz verbessern möchten, kann ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ein erster wichtiger Schritt sein. Unabhängig von der Art und Größe des Unternehmens hilft ein Energieaudit die Energieeffizienz zu verbessern und den Energieverbrauch zu senken.

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) lohnt sich ein Energieaudit sogar in doppelter Hinsicht: Indem sie ihren Energieverbrauch senken, senken sie gleichzeitig ihre Energiekosten. Darüber hinaus profitieren sie von einer steuerlichen Entlastung, denn diese steht ihnen nach § 55 EnergieStG bzw. § 10 StromStG zu.

Als unabhängiger Sachverständiger für Energieeffizienz verfüge ich über die nötigen Qualifikationen und Erfahrungen, um Sie in diesem Prozess bestmöglich zu unterstützen.

Leistungen
im Rahmen des Energieaudits 
DIN EN 16247

Vorbereitung und Begleitung von Energieaudits
Energieeffizienzberatung
Ausführung von Messungen mit mobiler Messtechnik
Aufnahme aller Prozesse und Energieverbraucher
Messdatenauswertung und energiewirtschaftliche Analysen
Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Varianten-Vergleiche
Beratung von Fördermöglichkeiten

Energieberatung für KMU

BAFA Energieberatung Mittelstand
  • Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten  einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, maximal 8.000 Euro.
  • Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten  einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, jedoch maximal 1.200 Euro.
Thüringer Aufbaubank GREEN invest
  • bis zu 80 % des Beratungshonorars (Situationsanalyse), maximal 640,00 € pro Tagwerk, maximal 7.500,00 €
  • bis zu 80 % des Beratungshonorars (Projektbegleitung), maximal 640,00 € pro Tagwerk, maximal 2.500,00 €
  • bis zu 80 % des Beratungshonorars (Erfolgskontrolle), maximal 640,00 € pro Tagwerk, maximal 5.000,00 €
  • bis zu 80 % der Ausgaben für Messtechnik, maximal 2.500,00 €

Investive Maßnahmen zur Verbesserung 
der Energieeffizienz

Thüringer Aufbaubank GREEN invest – Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen (Beratung und Investitionen):
Für alle Thüringer Unternehmen (KMU und Nicht-KMU)
Bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal De-minimis Grenze

Mit der DIN EN 16247-1 wurde im Oktober 2012 ein europaweit einheitlicher Standard veröffentlicht, der die Anforderungen und Rahmenbedingungen für qualitativ hochwertige Energieaudits festlegt.