Gutachten

Gerichtliche Sachverständigentätigkeiten

zur Klärung strittiger Fragen gemäß gerichtlicher Beweisbeschlüsse

Die ständig wachsende Komplexität in der Technischen Gebäudeausrüstung erfordert immer häufiger die fachbezogene Stellungnahme eines Gutachters. Gerichte lassen ihre Entscheidungen von Sachverständigen absichern, um Unsicherheiten bei der Urteilsfindung auszuräumen. Rechtsanwälte können mit meinem Fachwissen Schriftsätze an die Gegenseite oder das Gericht substantiiert darlegen. Als Gutachter bewerte ich mit einem Partei- oder Schiedsgutachten bautechnische Mängel oder beantworte strittige Fachfragen. 

Gemäß der Sachverständigenordnung des Berufsfachverbandes für das Sachverständigen- und Gutachterwesen e.V. (BSG) in Anlehnung an die Sachverständigenordnungen (SVO) der Kammern unterliege ich u.a. der Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Schweigepflicht.

Erstellung von Fachgutachten bzw. fachübergreifenden Gesamtgutachten
Fachtechnische Beratung
Erteilung von Bescheinigungen
Schiedsgutachterliche Tätigkeit

Privatgutachterliche Sachverständigentätigkeiten
Die gutachterlichen Tätigkeiten beinhalten:

Bewertung von Energietechnik
Fachübergreifende Gesamtgutachten (Gebäudeschäden)
Fachtechnische Beratung
Erteilung von Bescheinigungen (KfW-Förderungen)
Schiedsgutachterliche Tätigkeit
Schiedsrichterliche Tätigkeit

Allgemeines
Die Gutachten dienen schwerpunktmäßig:

der Beweissicherung,
als Entscheidungshilfen für einen Instandsetzungsbedarf,
zur außergerichtlichen Klärung von Streitfällen,
als Parteigutachten zur Vorlage bei Gericht,
als Parteigutachten zur Vorlage bei schiedsrichterlichen Verfahren.