Die ständig wachsende Komplexität in der Technischen Gebäudeausrüstung erfordert immer häufiger die fachbezogene Stellungnahme eines Gutachters. Gerichte lassen ihre Entscheidungen von Sachverständigen absichern, um Unsicherheiten bei
der Urteilsfindung auszuräumen. Rechtsanwälte können mit meinem Fachwissen Schriftsätze an die Gegenseite oder das Gericht substantiiert darlegen. Als Gutachter bewerte ich mit einem Partei- oder Schiedsgutachten bautechnische Mängel
oder beantworte strittige Fachfragen.
Gemäß der Sachverständigenordnung des Berufsfachverbandes für das Sachverständigen- und Gutachterwesen e.V. (BSG) in Anlehnung an die Sachverständigenordnungen (SVO) der Kammern unterliege
ich u.a. der Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Schweigepflicht.